Sehr geehrte Damen und Herren,
der DOSB hat aufgrund der Pandemie mehrere Beschlüsse getroffen, die sich auf die Gültigkeit von Lizenzen beziehen. Diese Beschlüsse hatten wir bereits jeweils kommuniziert, an dieser Stelle jedoch einmal gesammelt:
Am 23.03.20 wurde beschlossen, dass DOSB- Lizenzen, die bis zum 31.12.20 ungültig werden, diese auch ohne absolvierte Fortbildung um ein zusätzliches Jahr am dem letzten Gültigkeitstag verlängert werden dürfen
Am 16.12.20 wurde beschlossen, dass DOSB- Lizenzen, die bis zum 31.12.21 ugültig werden, auch ohne absolvierte Fortbildung um ein zusätzliches Jahr ab dem letzten Gültigkeitstag verlängert werden dürfen
Am 31.08.21 wurde beschlossen, dass DOSB- Lizenzen, die bis zum 31.12.22 ungültig werden, auch ohne absolvierte Fortbildung um ein zusätzliches Jahr ab dem letzten Gültigkeitstag verlängert werden dürfen
Es wurden daher in Folge Beschlüsse gefasst die es ermöglichen, eine zum 31.12.20 oder später ungültige DOSB- Lizenz bis zum 31.12.23 zu verlängern.
Da bei jeder Verlängerung Kosten entstehen gilt es abzuwägen, ob eine Verlängerung schon jetzt ohne Weiterbildung eingereicht wird oder ob es sinnvoll ist, dies erst nach dem Besuch einer entsprechenden Fortbildung zu tun. Für eine Verlängerung einer zum 31.12.20 abgelaufenen Lizenz sind die UE erforderlich, die auch bei einer regulären Verlängerung nachzuweisen sind.
Das Verfahren zur Verlängerung bei der Lizenzstelle des AFVD ist bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Bublitz
AFV Deutschland e.V.
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